Liebe Mandanten,
unten finden Sie unser Rundschreiben für den Oktober 2021.
Nach zuletzt zugegeben nicht ganz so interessanten Themen und Neuigkeiten gibt es dieses Mal aus meiner Sicht Interessantes.
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Nachzahlungszinsen für zu hoch erklärt
- Der Bundesfinanzhof will auch zukünftig keine Steuern erhoben wissen, wenn eine selbstgenutzte Immobilie verkauft wird, in der vom Steuerpflichtigen eine Arbeitszimmer genutzt wurde
- Achtung Stolperfalle! Anforderungen an Bewirtungsbelegen
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und stehen wie immer für Fragen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
StB Treppner und Team