Liebe Mandanten,

unten finden Sie unser Rundschreiben für den Oktober 2021.

Nach zuletzt zugegeben nicht ganz so interessanten Themen und Neuigkeiten gibt es dieses Mal aus meiner Sicht Interessantes.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Nachzahlungszinsen für zu hoch erklärt
  • Der Bundesfinanzhof will auch zukünftig keine Steuern erhoben wissen, wenn eine selbstgenutzte Immobilie verkauft wird, in der vom Steuerpflichtigen eine Arbeitszimmer genutzt wurde
  • Achtung Stolperfalle! Anforderungen an Bewirtungsbelegen

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und stehen wie immer für Fragen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

StB Treppner und Team