Liebe Mandantinnen und Mandanten,
wir füllen das Sommerloch!
Im Anhang finden Sie unser neues Mandantenrundschreiben für den August.
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ist nach der Zustimmung des Bundesrates vom 25.6.2021 in „trockenen Tüchern“. Dahinter verbirgt sich ein gewaltiger Paradigmenwechsel: Die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Ein sehr interessantes Thema für alle Personengesellschaften – aber Achtung: hier gilt es Vieles zu beachten!
Ebenfalls recht interessant sind die folgenden Themen:
- Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die ortsübliche Marktmiete grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. Dies ist für Vermieter relevant, die eine Wohnung zu Wohnzwecken verbilligt (an Angehörige) vermieten.
- Geben Kfz-Händler ihren Autokäufern eine Garantiezusage, müssen sie für Zusagen nach dem 31.12.2021 eine neue Sichtweise des Bundesfinanzministeriums beachten, die erhebliche versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen haben kann.
- Durch das Fondsstandortgesetz wurde vor allem für Arbeitnehmer von Startup-Unternehmen eine Regelung geschaffen, wonach Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zunächst nicht besteuert werden.
Natürlich bietet unser Rundschreiben auch darüber hinaus Informationen für Sie.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit, bleiben Sie weiterhin gesund.
StB Treppner und Team