Liebe Mandanten,

gestern wurde von der Landesregierung NRW ein Hilfspaket von insgesamt 25 Milliarden Euro beschlossen. Mit diesem Paket sollen die Maßnahmen der Bundesregierung flankiert werden.

Aus der Politik wird schnelle, unbürokratische Hilfe – insbesondere für Kleinunternehmer, Mittelständler, Start-Ups und Solo-Selbständige – versprochen.

Einen Teil der Hilfsmaßnahmen stellen Bürgschaften für dar. Mit den Bürgschaften soll erreicht werden, die Unternehmen mit kurzfristigen Mitteln liquide zu halten. Hier müssen allerdings zu Teil noch europäische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Erreicht werden soll mit Expressbürgschaften, dass innerhalb von drei Tagen ein Kreditbetrag bis 250.000 Euro ausgeschüttet wird.

Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, dieses finden Sie im Anhang zu dieser Email. Eine Bitte unsererseits: Wenn Sie diesen Antrag selber ausfüllen und an die Finanzverwaltung senden, überlassen Sie uns bitte eine Abschrift (gerne per Email). Unsere Beratung für Sie kann nur so gut sein wie die Informationen die Sie uns geben!

Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen. Steuerstundungen, Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt.

Am Montag soll vom Bundeskabinett ein Hilfspaket i. H. v. über 40 Milliarden Euro für Soloselbständige und Kleinstunternehmen verabschiedet werden. Ziel dieses Paketes wird es sein einen Mix aus Zuschuß und Darlehn für bis zu drei Monaten an Soloselbständige und an Kleinstbetriebe zu leisten – „Solidaritätsfonds“. Selbstverständlich erfahren Sie von uns umgehend wenn dieser Solidaritätsfonds freigegeben ist. Wir unterstützen Sie dann auch gerne bei der Antragsstellung.

Sollte NRW mit einem ähnlichen Programm aufwarten, werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Wir gehen davon aus in den nächsten Tagen über ein solches Programm informiert zu werden, da Bayern und Berlin ein solches schon aufgelegt haben.

Viele Grüße

StB Treppner und Team