Liebe Mandanten, im Anhang haben wir für Sie die aktuellen Erlasse des Bundesfinanzministeriums beigefügt. Diese Schreiben bedeuten kurzgefasst: Wer nachweislich und unmittelbar betroffen ist, kann Stundungen beantragen. Auch die Körperschaft- und Einkommensteuervorauszahlungen können angepasst werden. Die Anträge können gestellt werden für Steuern, die bis 31.12.2020 fällig werden, oder schon fällig sind. In der Regel wird...Read More